Tierhaltung in der Wohnung

Nicht alle Tiere sind erlaubt in einer Wohnung

Ein gültiges Gesetz, das über Tierhaltung in Mietwohnungen Auskunft gibt, ist in Deutschland nicht verankert. Allerdings können Vermieter in einem Mietvertrag festlegen, was erlaubt ist und was nicht. Kleintiere dürfen ohne Genehmigung des Vermieters gehalten werden, darunter fallen Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinen, Rennmäuse und Zierfische. Eine rechtliche Klarheit existiert in Form eines Urteils, dass der BGH am 14.11 2007 verabschiedet hat. Hier heißt es, Hunde und Katzen sind keine Kleintiere.

Grundsätzliches:

Tiere sind bei Menschen beliebt, Tierhalter aber nicht bei einem Vermieter. Hundebesitzer, besonders die, mit größeren Rassen, finden schwer eine Wohnung. Haben sie eine Wohnung gefunden, regelt der Mietvertrag die Rechte und Pflichten von dem Tierhalter. Was aber ist, wenn ein Kind eines Tages fragt, ob es nicht einen Hund oder eine Katze haben dürfte. Oder ältere Menschen, die sich mit zunehmendem Alter einen Hund zulegen möchten, um nicht allein zu sein?

Was ist in einer Mietwohnung erlaubt und verboten? Welche Rechte hat der Mieter? Ein Gesetz gibt es nicht. Man ist auf die Freundlichkeit des Vermieters angewiesen. Generell gilt, dass es Grundregeln gibt, wenn Menschen zusammen wohnen. Rücksicht auf andere Mieter ist eine Selbstverständlichkeit und die Wohnung darf nicht durch ein Tier verunreinigt werden.

Kleintiere gehen immer!

Jeder, der in eine Mietwohnung zieht und Besitzer eines Kleintieres ist, braucht den Vermieter nicht um Erlaubnis zu fragen, ob er dieses Tier mitbringen kann. Auch darf jemand sich ohne Erlaubnis Tiere anschaffen, wenn er schon länger in der Wohnung wohnt. Ziervögel, Meerschweinchen und sonstiges sind erlaubt, allerdings in vernünftigen Mengen. Ansonsten zählt das, was im Mietvertrag vereinbart wurde.

Dieser kann:

  • Tierhaltung erlauben
  • Das Halten bestimmter Tiere untersagen
  • Vorschreiben, dass der Mieter eine Erlaubnis haben muss, bevor ein Tier angeschafft wird
  • Gar keine Regelung enthalten

Kündigung wegen Tierhaltung

Wer sich ein Haustier in einer Mietwohnung anschafft und das nicht mit dem Vermieter abgesprochen hat, bzw. keine Erlaubnis eingeholt hat, darf grundsätzlich nicht gekündigt werden. Fordert der Vermieter jedoch das Tier abzuschaffen und stehen hierfür gute Gründe, ist der Mieter verpflichtet, das Tier wieder abzugeben. Es sei denn, es handelt sich, zum Beispiel, um einen Blinden Hund. Klauseln in Mietverträgen, die grundsätzlich eine Tierhaltung verbieten, sind unwirksam.

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