Tierhaltung in der Wohnung

Nicht alle Tiere sind erlaubt in einer Wohnung

Ein gültiges Gesetz, das über Tierhaltung in Mietwohnungen Auskunft gibt, ist in Deutschland nicht verankert. Allerdings können Vermieter in einem Mietvertrag festlegen, was erlaubt ist und was nicht. Kleintiere dürfen ohne Genehmigung des Vermieters gehalten werden, darunter fallen Wellensittiche, Hamster, Kaninchen, Meerschweinen, Rennmäuse und Zierfische. Eine rechtliche Klarheit existiert in Form eines Urteils, dass der BGH am 14.11 2007 verabschiedet hat. Hier heißt es, Hunde und Katzen sind keine Kleintiere.

Grundsätzliches:

Tiere sind bei Menschen beliebt, Tierhalter aber nicht bei einem Vermieter. Hundebesitzer, besonders die, mit größeren Rassen, finden schwer eine Wohnung. Haben sie eine Wohnung gefunden, regelt der Mietvertrag die Rechte und Pflichten von dem Tierhalter. Was aber ist, wenn ein Kind eines Tages fragt, ob es nicht einen Hund oder eine Katze haben dürfte. Oder ältere Menschen, die sich mit zunehmendem Alter einen Hund zulegen möchten, um nicht allein zu sein?

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Der Papierkram rund um das Gartenhäuschen

Wer für seinen Rasenmäher, den Spaten und andere Gartenutensilien eine Unterstellmöglichkeit benötigt oder für sich eine kleine Partyhütte während der Freiluft-Saison, für den ist ein Gartenhaus eine gute Alternative. Viele Gartenbesitzer haben den Traum von einem solchen Gartenhaus.

Derjenige, der jetzt der Meinung ist, dass er sein Gartenhaus oder den Geräteschuppen ganz nach Belieben auf seinem Grundstück aufbauen kann, der erlebt möglicherweise ein böses erwachen, da oftmals eine Baugenehmigung benötigt wird.

Dem Häuschen-Bau sind Grenzen gesetzt

Allerdings macht das öffentliche Baurecht den „Bauherrn“ oft einen Strich durch seine Bau-Idee und setzt ihm Grenzen. So muss selbst im eigenen Garten das geregelte Planungsrecht, das im Baugesetzbuch verankert ist, sowie die jeweilige Landesbauordnung beachtet werden.

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Heizkosten sparen mit Köpfchen

Viel zu viele Menschen geben zu viel Geld für Heizkosten aus, das muss aber nicht sein, damit die Energiekosten nicht zu sehr belasten, kann einiges gemacht werden, um Bares einzusparen. Das gilt aber nicht nur für Mieter, sondern ganz besonders für Hauseigentümer, denn Sparen beginnt schon bei der Isolierung.

Wer in den Wintermonaten renovieren oder sanieren möchte, kann das ohne Abstriche auch machen, denn ist die Heizung niedriger gedreht, kann ein guter Feuchtigkeitsausgleich stattfinden, dann funktioniert auch die Isolierung und so können Kosten gespart werden. Ein weiteres Kriterium sind Dämmmatten hinter den Heizkörpern, die reflektieren die Wärme und lassen sie nicht nach draußen entweichen.

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