Wer für seinen Rasenmäher, den Spaten und andere Gartenutensilien eine Unterstellmöglichkeit benötigt oder für sich eine kleine Partyhütte während der Freiluft-Saison, für den ist ein Gartenhaus eine gute Alternative. Viele Gartenbesitzer haben den Traum von einem solchen Gartenhaus.
Derjenige, der jetzt der Meinung ist, dass er sein Gartenhaus oder den Geräteschuppen ganz nach Belieben auf seinem Grundstück aufbauen kann, der erlebt möglicherweise ein böses erwachen, da oftmals eine Baugenehmigung benötigt wird.
Dem Häuschen-Bau sind Grenzen gesetzt
Allerdings macht das öffentliche Baurecht den „Bauherrn“ oft einen Strich durch seine Bau-Idee und setzt ihm Grenzen. So muss selbst im eigenen Garten das geregelte Planungsrecht, das im Baugesetzbuch verankert ist, sowie die jeweilige Landesbauordnung beachtet werden.
Sollte ein Bebauungsplan bestehen, dann muss dieser eingesehen werden und manchmal ist es nur erlaubt, die sogenannten Nebenanlagen, wozu Lauben und Schuppen gehören, innerhalb der Baugrenzen zu errichten. Diese Baugrenzen können dem Bebauungsplan entnommen werden, wo sie zumeist als Linie dargestellt sind. Sie dürfen nicht von einem Gebäudeteil überbaut werden.
Des Weiteren ist die Baugenehmigungspflicht für ein Gartenhaus abhängig von dem Bundesland. Beispielsweise dürfen in Bayern und Brandenburg Bauten bis zu einem Volumen von 75 Kubikmeter umbauten Raumes ohne Baugenehmigung erstellt werden. In Niedersachsen gilt eine Grenze von 40 Kubikmeter umbauten Raumes und in NRW sind es sogar nur 30 Raummeter.
Vor dem Bau die Behörde fragen
Viele „Gartenhäusle-Bauer“ kaufen ihr Gartenhaus gern im Baumarkt. Sollte dieses die Größe von 10 Quadratmetern bzw. 30, 40 oder 75 Raummeter übersteigen, dann ist es ratsam, gleich dort nach den Bauantragsunterlagen nachzufragen. Bau-Experten raten dazu, dass es besser ist, ein Prospekt des gewählten Objektes mitzunehmen und die Behörde aufzusuchen und sich dort genau zu informieren.
Auf keinen Fall sollte ein Gartenhaus schwarz aufgebaut werden. Denn auch wenn die Behörde nicht von selbst darauf kommt und es nicht bemerkt, so sind die besten Freunde der Behörde, neidische und unfreundliche Nachbarn. Daher sollte man vor dem Bau des Gartenhauses vorab den Nachbarn informieren. Wenn diese keine Einwände erhebt gegen den Bau des Gartenhauses, dann hat man schon die halbe Miete in der Tasche. Denn wie heißt es so schön: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.